§1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen “KuL-Kultur und Leben“ und hat seinen Sitz in Hagen a.T.W.
§2
Zweck
Der Verein “ KuL-Kultur und Leben“ hat folgende Aufgaben:
• Mitarbeit an der weiteren Entwicklung des Ortes
• Gestaltung von ortsbildenden baulichen Anlagen
• Weiterentwicklung des kulturellen Lebens
• Erarbeitung von Vorschlägen für Wohnfeldverbesserungen
• Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde, Handel/Gewerbe, Landwirtschaft, allen Vereinen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen
• Förderung und Koordination des Vereinslebens
§3
Charakter
Der Verein KuL verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§4
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen erwerben. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied bzw. Jede Mitgliedsfamilie mit einer Stimme. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
§5
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag wird im Laufe des Rechnungsjahres 1.1. bis 31.12. fällig. Bereits eingezahlte Beträge werden bei Tod, Ausschluss oder Austritt nicht erstattet. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§6
Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§7
Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegt:
• der Erlass und die Änderung der Satzung
• die Wahl des Vorstandes für die Dauer von 3 Jahren
• die Wahl von zwei Rechnungsprüfern für die Dauer von 3 Jahren
• die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
• die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Verabschiedung des Haushaltsplanes
• die Entgegennahme des Jahresberichtes
§8
Gesamtleitung
Das Gesamtleitungsteam, bestehend aus mindestens 3 Personen, leitet den Verein und beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung obliegen.
§9
Satzungsänderung
Die Änderung der Satzung bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.
§10
Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Hagen a.T.W..
Hagen a.T.W., den 8. April 2011
Gesamtleitungteam
----------------------------------------------- -----------------------------------------
----------------------------------------------- -----------------------------------------
----------------------------------------------- -----------------------------------------